Sicherheit

Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:

  • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
  • Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
  • leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
  • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
  • Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
  • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
  • Radioaktive Stoffe und Gegenstände
  • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
  • Stark magnetische Materialien
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Test.

Neue Sicherheitsbestimmungen

Liste der verbotenen Gegenstände

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